BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Abmeldung einer Nebenwohnung


Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport