Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Viele Ortsteile veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
In Haren (Ems) müssen Osterfeuer mindestens zwei Wochen vor dem Osterfest angezeigt werden.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.