Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ)
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Befreiung von der GEZ-Gebühr ist ein Befreiungsantrag im Bürgerbüro oder online erhältlich.
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen -
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Anträge sind grundsätzlich von den Antragstellern selbst an die folgende Adresse zu versenden:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Links & Onlinedienste
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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