Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.


Innerhalb des Bestellprozesse können Sie jeweils an- bzw. abwählen, ob lediglich Angaben zu Ihrer Person oder zusätzlich zu Ihrem mit im Haushalt wohnenden Ehepartner und/oder zu Ihren mit im Haushalt wohnenden Kindern in der Meldebescheinigung enthalten sein sollen.

  • Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vorname(n)
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Doktorgrad
    • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
    • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)



  • Bei der erweiterten Meldebescheinigung können Sie zusätzlich einzelne Daten (nur zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen:
    • Staatsangehörigkeit(en)
    • Geschlecht
    • Religion
    • frühere Anschriften
    • aktueller Personalausweis bzw. Reisepass (mit Seriennummern)
    • Familienstand
    • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Die erweiterte Meldebescheinigung verfügt über eine Anlage, sodass diese auch im Ausland als internationale Bescheinigung verwendet werden kann.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage