Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenGeburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde, eine Namensänderungsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die Geburtszeit können ebenso beantragt werden.
Das Standesamt Haren (Ems) ist für Sie zuständig, wenn die Person innerhalb der Stadt Haren (Ems) geboren ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport