Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
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Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zur Anmeldung eines Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigungen der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung
(falls erforderlich) - Nachweis Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Anmeldung beim zentralen Hunderegister
Welche Gebühren fallen an?
Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. fällig. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist die Hundesteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheides fällig.
Hundesteuer pro Jahr in Euro:
- für den ersten Hund 50 €
- für den zweiten Hund 70 €
- für jeden weiteren Hund 90 €
- für gefährliche Hunde 400 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
In der Stadt Haren (Ems) werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport