Hundesteueranmeldung


Hundesteueranmeldung

Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zur Anmeldung eines Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigungen der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung
        (falls erforderlich)
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Anmeldung beim zentralen Hunderegister

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. fällig. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, so ist die Hundesteuer einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheides fällig.

Hundesteuer pro Jahr in Euro:

  • für den ersten Hund               50 €
  • für den zweiten Hund             70 €
  • für jeden weiteren Hund         90 €
  • für gefährliche Hunde             400 € 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".


In der Stadt Haren (Ems) werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Fachbereich 4 Wirtschaft und Finanzen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Herr Porstendorfer
  • Sachbearbeiter/in Frau Bohlen