Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Da die Stadt Haren (Ems) keine Hundesteuermarken ausgibt, entfällt die Rückgabe der Hundesteuermarken.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
nicht angegeben