Hundesteuerabmeldung


Hundesteuerabmeldung

Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular


Da die Stadt Haren (Ems) keine Hundesteuermarken ausgibt, entfällt die Rückgabe der Hundesteuermarken.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.

Was sollte ich noch wissen?


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontakt

  • Fachbereich 4 Wirtschaft und Finanzen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Herr Porstendorfer
  • Sachbearbeiter/in Frau Bohlen