Meldung von Eichenprozessionsspinnern


Leistungsbeschreibung


Die Klimaerwärmung begünstigt die Vermehrung von wärmeliebenden Insekten. So breitet sich der Eichenprozessionsspinner immer weiter in Deutschland aus. Der Eichenprozessionsspinner ist eine Schmetterlingsart, die Pflanzen schädigt, aber auch für Menschen eine Gesundheitsgefahr darstellt. Die Gifthaare der Raupen können bei Berührung unangenehme Hautreaktionen, aber auch Atembeschwerden und Augenreizungen auslösen.

 

Die Meldung von Nestern und Raupenvorkommen kann daher eine große Hilfe bei der Bekämpfung darstellen. Über dieses Online-Formular können Sie entdeckte Eichenprozessionsspinnernester der Stadt Haren (Ems) melden.

Zuständig für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Es gilt:

  • Private Grundstücke: Zuständig ist der Grundstückseigentümer.
  • Öffentliche Flächen und Gemeindestraßen im Stadtgebiet: Zuständig ist die Stadt Haren (Ems).
  • Kreis-, Bundes- und Landesstraßen: Zuständig ist die jeweilige Behörde (z.B. Landkreis Emsland, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr).
  • Rad-/Wanderwege an Ems und Hase: Zuständig ist das WSA.

 

Eichenprozessionsspinner werden bekämpft, in dem Raupennestern abgesaugt werden. Das Aufhängen von Nistkästen fördert die Ausbreitung von Meisen, als natürliche Feinde der Raupen. Genauso wie die extensive Pflege von Gärten; nur dort finden Meisen ausreichend Nahrung.

Welche Gebühren fallen an?


Die Meldung von Eichenprozessionsspinnern ist kostenlos.

Kontakt

  • Städtischer Werkhof

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Schrandt