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Gewerbeummeldung

Leistungsbeschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.


Meldepflichtige Gründe einer Gewerbeummeldung sind:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb des Meldebezirkes Haren (Ems),
  • das angemeldete Gewerbe wird um eine weitere Tätigkeit erweitert sowie
  • der Gegenstand des Gewerbes wird gewechselt (Änderung der Tätigkeit)

 

Es wird empfohlen, neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflichten,
auch sonstige Änderungen dem Gewerbeamt mitzuteilen:

  • Änderung des Firmennamens,
  • Veränderung der Geschäftsführung,
  • Gesellschafteraustritt oder Wechsel,
  • Sonstige Namensänderungen,
  • Änderung der Wohnanschrift

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf.  Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.


Gebühr: EUR 25,60

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

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§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig) Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig) Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung) Gewerbe-Ummeldung (Kurzfassung)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr